Wer ein Konto bei Immobilienscout24 eröffnet muss natürlich auch den Datenschutzregeln zustimmen. Damit verbunden ist aber auch die automatische Zustimmung, die eigene E-Mail-Adresse (und Telefonnummer) zu Marketing und Werbezwecken zu verwenden.
Das ist aus meiner Sicht eine unzulässige Verknüpfung und hat auch schon die Aufmerksamkeit der Verbraucherschützer auf den Plan gerufen.
Immobilienscout24 verteidigt sich lt. zitiertem Artikel gegenüber obenstehendem Verein „VD Verbraucherschutz Deutschland online e.V.“ damit, dass die Zustimmung dem Verbraucherschutz dienen würde und geltendes Recht umsetzen würde.
Aus meiner Sicht, wenn die Angabe so zutrifft, eine gelinde gesagt, nette Verdrehung der Tatsachen.
Wer also das Portal nutzen möchte, egal ob jemand eine Anzeige schalten möchte oder auf Anzeigen reagieren möchte, muss also mit Werbung von Immobilienscout24 rechnen.
Wer jetzt in den Einstellungen irgendetwas sucht, um die unerwünschten Werbe-Emails abzubestellen, der sucht vergeblich.
Dieser Nutzung kann man jedoch ganz einfach widersprechen mit einer E-Mail an widerspruch@immobilienscout24.de. Die Anfrage wird automatisiert verarbeitet, es erübrigt sich also irgendwelche Höflichkeitsfloskeln oder überhaupt irgendetwas in Text oder Betreff zu schreiben. Daher muss man natürlich die E-Mail-Adresse, mit der man sich angemeldet hat, hierfür verwenden.
Schwieriger wird es nur, wenn man sich mit einer E-Mail-Adresse bei Immobilienscout24 angemeldet hat, die in einem Sammelpostfach landet, weil man hier diese E-Mail-Adresse tatsächlich als Absende-Adresse benötigt. Sammelpostfach-Nutzer müssen also gegebenenfalls diese Adresse erst anlegen.