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Cum-Ex Geschäfte – legaler Steuerbetrug vom Feinsten

Die Zeit berichtet einem Artikel vom 07.06.2017 über die Aufdeckung des größten Steuer-Skandals der Bundesrepublik.

Eine „einfache Sachbearbeiterin“ im Bundeszentralamt für Steuern deckte 2011 auf, was jahrelang einer perfiden Gelddruckmaschine entsprach.

Sogenannte „Cum-Ex“-Geschäfte sorgten auf Kosten der Allgemeinheit für eine Bereicherung weniger Eingeweihter. Leider wird in dem Artikel nicht erläuter, was „Cum-Ex“-Geschäfte sind, daher hier der Versuch einer Definition:

Vereinfacht gesagt kann man sich unter bestimmten Umständen die abgeführte Kapitalertragssteuer bei der Dividenden-Ausschüttung von Aktien erstatten lassen. Der Trick bestand dabei, die Aktien am Tag vor der Dividenden-Ausschüttung  an einen ausländischen Investor zu verkaufen und direkt danach wieder zurück zu kaufen. Dadurch wurde die Kapital-Ertragssteuer beim Ausländer ausgewiesen und dieser konnte sich diese erstatten lassen. Gleichzeitig hat der inländische Investor dieselbe Kapitalertragssteuer geltend machen können. Anschließend wurde der Gewinn aus der erstatteten Kapital-Ertragssteuer „brüderlich geteilt“.

Macht man dieses im großen Stil kommen erkleckliche Summen zusammen.

Inwiefern dieses Vorgehen als strafrechtlich relevant zu beurteilen ist oder ob „nur“ eine Gesetzeslücke gnadenlos ausgenutzt wurde ist noch umstritten. Der Bundesfinanzhof hat dieses Vorgehen mehrfach als erlaubt eingestuft.

Moralisch verwerflich ist es allemal, da die Allgemeinheit geschädigt wurde.

Eine Erläuterung findet sich bei Wikipedia unter dem Begriff Dividendenstripping. Teilweise ist es in manchen Ländern immer noch möglich, mit diesem Verfahren die Staaten um Geld zu erleichtern.

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